Zum Thema Klinik - Statement der FDP im Gemeinderat
1. Die Beschlussvorlage, auf die wir verspätet erst am 8.5. Mittwoch nach 16h00 per Mail hingewiesen wurden, hätte eigentlich in der Regel mindestens 7 Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden müssen. So ist es in der Gemeindeordnung vorgegeben. Die Verwaltungsspitze zielte jedoch nicht darauf ab, den Gemeinderat frühzeitig zu informieren, sondern die Presse, die auch vor dem Gemeinderat noch eine Kommentierung erhielt. Ziel von Landrat Dusch und OB Späth war es wohl zu vermeiden, dass der Gemeinderat die Informationen vor der Presse bekommt. Diese wiederum erhielt die Infos sogar noch kommentiert in einer Veranstaltung. Der Rat per Mail…
In meinen Augen stellt Ihr Handeln eine grobe Missachtung und Respektlosigkeit des höchsten demokratischen Gremiums auf kommunaler Ebene dar und ebenso eine Missachtung der Gemeindeordnung. Die Folge ist, dass die Vorlage nicht durchgearbeitet und in den Fraktionen besprochen werden konnte.
2. Die pressewirksame Behauptung , das Rastatter Münchfeld sei die beste Lösung durch den OB in der Presse, ist nicht mehr als eine Behauptung, sie entspricht nicht einer Gesamtbetrachtung der Fakten. Sie dient der Durchsetzung von politischen Zielen, die für BAD nachteilhaft sein können. „Die beste Lösung“, das kann sich nur auf das Ranking in der Standortuntersuchung mit einem nicht gleichwertig verteilten Beirat, der zu einer Bewertungskommission umfunktioniert wurde, beziehen.
Beispiel Querspange in der Grundstücksbewertung aus 2022:
Kriterium 6 (15%) Öffentliche Erschliessung
Anbindung ÖPNV: Münchfeldsee 60%, Balg 42%
Das Münchfeld wurde hier mit gut (85%) bewertet. Die Querspange L78b wäre in Planung und 2025 wäre Baubeginn.
Balg erhielt nur befriedigend, 60%, „ungünstigere Strassenerschliessung..“
Beste Bewertungen für beide Rastatter Vorschläge, weil hier Busanbindungen realisierbar seien…
Jetzt ist die Querspange lt. Fachplanung und Ministerium nur noch „möglich“. Es müssten jedoch noch weitere Gespräche mit dem Regierungspräsidium erfolgen… Von 1 von 2 einem Baubeginn 2025 ist nicht mehr die Rede! Außerdem soll jetzt noch eine verkehrstechnische Untersuchung erfolgen…
Die Bewertung des Kriteriums 6 ist somit vollkommen obsolet und nicht mehr haltbar !
Es gäbe noch weitere Beispiele. Sie, Herr Oberbürgermeister sollten sollten sich deshalb nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Sie von der „besten Lösung“ zu sprechen.
3. Beteiligung Nur als Geschenk von wachsweichen Verhandlungsführern an den Landkreis Rastatt kann man dieses Verhandlungsergebnis titulieren, das den Interessen unseres Stadtkreises nicht dienlich ist.
Während die 40 % Gesellschaftsanteile damals noch halbwegs begründet waren, gibt es gar keine betriebswirtschaftliche Begründung, um sich auf eine Beteiligung von 29,5 % zu einigen.
Welche Politik treibt uns dazu, dass unsere Bürger pro Kopf auf Dauer fast doppelt soviel für ein Zentralklinikum zahlen müssen, wie die Bürger im Landkreis Rastatt ? Als Zugabe noch den Verlust der Klinik, dessen volkswirtschaftliche Auswirkungen im Rahmen der „besten Lösung“ gar nicht thematisiert wurden. Wir werden das nachholen.
4. Gut, dass wir heute hier nicht über die Investitionsentscheidung abstimmen müssen, sonst hätten wir nicht nur die Kenntnisnahme ablehnen müssen. Der neue Gemeinderat wird diese Entscheidung treffen müssen