Standortentscheidung zum Zentralklinikum

Nachdem der Bürgerentscheid in Rastatt abgeschlossen ist, stehen die Verhandlungen mit dem Kreistag Rastatt im Vordergrund. Nach Erreichen der für Baden-Baden genannten drei Ziele könnte die vertiefte Untersuchung des Standortes Am Münchfeldsee beginnen.

Für uns stellen sich deshalb jetzt folgende Fragen:

1. Beteiligung an der KMB gGmbH Im Beschluss des Gemeinderates wurde aufgrund der Vorlage im Jahr 2022 eine Beteiligung an der Gesellschaft von 25,1 % als Sperrminorität beschlossen, ohne, dass über den Sinn derselben ausreichend debattiert wurde. Die Bevölkerungsratio zwischen Rastatt und BadenBaden beträgt etwa knapp 20 % zu 80 %, wobei zukünftig vermutlich mit einem stärkeren Wachstum im Landkreis Rastatt zu rechnen ist und der Bevölkerungsanteil des Stadtkreises eher abnehmen wird. Die Differenz zwischen der Sperrminorität und dem realen Bevölkerungsanteil beträgt mehr als 5 % und würde dann zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung der Menschen in Baden-Baden führen. Das kann je nach Berechnungsmodell eine Differenz von 20 Millionen Euro beim Aufwand der Investitionssumme und ein siebenstelliger jährlicher Aufwand bei AFA, Zins und Tilgung für Baden-Baden bedeuten. Deshalb sind hier Kosten und Nutzen unseres Beteiligungsanteils an der Gesellschaft des zukünftigen Zentralklinikums zu hinterfragen:

a) Welche Umstände rechtfertigen den um mindestens 5 % höheren Aufwand zur Sicherstellung einer Sperrminorität?

b) Wenn laut Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschlüsse mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden müssen, macht eine Sperrminorität bis auf die Beschlussfähigkeit überhaupt Sinn?

2. Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag regelt wesentliche Vereinbarungen zwischen dem Stadt- und Landkreis. Die Formulierung geht noch vom Status Quo aus. Sitz der Klinikum Mittelbaden gGmbH und aller ihrer Tochtergesellschaften ist Baden-Baden.

a) Welche wesentlichen Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind vorgesehen?

3. Investitionssumme Im Strukturgutachten (Mai 2020) wird an erster Stelle der weiteren Planungen -noch vor der Nennung der Grundstückssuche- zwingend und zeitnah eine belastbare Kostenkalkulation der Investition empfohlen.

a) Diese Kostenkalkulation, die von Fachexperten vorzunehmen ist, liegt bis heute nicht vor, warum nicht?

b) Es ist die Rede von einem 50 % Zuschuss durch das Land für die förderungswürdigen Kosten. Welche Kosten werden nicht gefördert und wie hoch wäre der prozentuelle Anteil an der gesamten Investitionssumme?

c) Was bedeutet der Hinweis auf Seite 82 des Aktiva Strukturgutachtens „Risiko der Verpflichtung zu Fördermittelrückzahlungen“?

4. Businessplan Der finanzielle Druck auf das Gesundheitswesen wird auch durch den enormen Aufwand für Flüchtlinge und Migranten vermutlich weiter zunehmen. Das Verhältnis zwischen Leistungsempfänger und Beitragszahler verschlechtert sich offensichtlich. Somit könnte sich auch der Trend zur ambulanten medizinischen Versorgung weiter verstärken. Der Businessplan aus dem Jahr 2020 arbeitet noch mit zwischenzeitlich überholten Werten, u.a. haben sich sowohl Zins- als auch Tarifparameter von den Annahmen deutlich verändert.

a) Gibt es bereits eine Aktualisierung der Berechnungen? Oder wurde sie in Auftrag gegeben?

b) Wie werden die Veränderungen durch die Krankenhausreform im Businessplan berücksichtigt?

Die Fragen wurden im Hauptausschuss am 8.5.2023 gestellt. Auf Wunsch des Oberbürgermeisters haben wir diese noch einmal schriftlich formuliert, mit der Bitte um eine ebenfalls schriftlich Beantwortung.

Rolf Pilarski

Fraktionsvorsitzender