Hundesteuersatzung

Die FDP-Fraktion spricht sich gegen eine Erhöhung der Hundesteuer aus. Sie ist im Vergleich mit Nachbargemeinden, die zwischenzeitlich auch Anpassungen vorgenommen haben, immer noch deutlich höher. Hinzu kommt, dass die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland laut OECD an zweiter Stelle aller 38 Mitgliedsstaaten steht.

Die FDP Fraktion beantragt den § 7 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wie folgt zu ergänzen:

3. Ein Hund, der von Personen im Ruhestand zur Vermeidung von Einsamkeit in einem Einzelhaushalt gehalten wird, kann auf Antrag von der Steuer befreit werden.

Begründung:

Alleinstehende können vor allem im Alter umständehalber einsam sein. Ein Haustier, besonders ein Hund kann diese Einsamkeit abmildern. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aus allen Rentenversicherungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Männern 1.208 € und bei Frauen sogar nur 1.001 € beträgt. Den Zahlen der Rentenversicherung nach, sind es weit überwiegend die Damen, die dem Einsamkeitsrisiko ausgesetzt sind.

(Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung, Datengrundlagejahr 2021)

Die mit der Ergänzung der Satzung voraussichtlich verbundene Reduzierung im Steueraufkommen wird als vergleichsweise moderat eingeschätzt, aber im Vergleich zur sozialen Wirkung durchaus als lohnenswert betrachtet.

Rolf Pilarski

Franktionsvorsitzender