Garantieversprechen Abschaffung der Grundsteuer A
Die Abschaffung der Grundsteuer A würde dem Sinn der Regelung in § 78 (2) der Gemeindeordnung widersprechen; Nachdem die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Erträge aus Steuern zu beschaffen hat. Ein solches Begehren wäre also mit grosser Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Selbst wenn ein solcher Beschluss durch den Gemeinderat mit Mehrheit entschieden werden würde, müsste der Oberbürgermeister dem widersprechen. Man sollte den Besitzern von landwirtschaftlichen Flächen keine falschen Hoffnungen machen.
Rolf Pilarski
Fraktionsvorsitzender