Brücke am Gerichtsgebäude
Die FDP - Fraktion bittet zu prüfen, ob die Brücke am Gerichtsgebäude trotz der schmalen Breite auch für den Fahrradverkehr freigegeben werden kann. Sie wird (heute illegalerweise) auch von Radfahrern genutzt. Bei einer Teilung zwischen Radfahrern und Fußgängern (Zeichen 240 STVO) ist ja die Fahrgeschwindigkeit vom Radfahrer an die der Fussgängerverkehr anzupassen. Alternativ könnte die Brücke mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ gekennzeichnet werden. Es handelt sich um eine sinnvolle Massnahme zur Förderung des Radverkehrs, auf der Brücke herrscht in der Regel wenig Verkehr.
Rolf Pilarski
Franktionsvorsitzender