Bettlergruppen
Es ist Advent, und die professionellen Bettlergruppen aus Südosteuropa sind wieder da. Hinzu kommen die Menschenansammlungen, die sich im öffentlichen Raum dem Alkohol hingeben. Beides beeinträchigt das Stadtbild Baden-Badens erheblich und stößt unsere zahlreichen Gäste, aber auch die Einheimischen ab.
Die FDP fordert die Verwaltung auf, endlich etwas dagegen zu unternehmen. Wir brauchen pragmatische Lösungen, keine bürokratischen Ausflüchte! Die Verwaltung muß schnellstmöglich eine Verordnung zur Aufrechterhaltung unseres Stadtbilds vorlegen. Die Verordnung muss aber auch sozialpolitische Aspekte berücksichtigen.
Daher fordert die FDP:
1. Schutz der Bürgerinnen, Bürger und Gäste
• Unsere Innenstadt soll ein Ort sein, an dem sich alle Menschen sicher und wohl fühlen – Familien, ältere Menschen, Touristen ebenso wie Beschätigte und Gewerbetreibende.
• Aggressives oder bedrängendes Betteln beeinträchtigt dieses Sicherheitsempfinden und führt dazu, dass sich manche Menschen nicht mehr gerne in der Fußgängerzone aufhalten.
• Die Verordnung schützt nicht vor Armut, sondern vor Belästigung, Drängen und Ausbeutung.
2. Die Würde hilfsbedürtiger Menschen bleibt unangetastet
• Friedliches, stilles Betteln wird nicht verboten.
• Die Stadt richtet sich nicht gegen Bedürftige, sondern gegen Praktiken, die andere Menschen belästigen oder Kinder und Abhängige instrumentalisieren.
• Gleichzeitig wird das bestehende Sozialnetz gestärkt – Hilfe statt Verdrängung.
3. Klare Regeln schaffen Fairness und Sicherheit
• Klare Regeln helfen der Polizei und dem Ordnungsdienst, konkret gegen Störungen vorzugehen, statt nur reagieren zu müssen.
• Die Verordnung schafft Rechtssicherheit: Was erlaubt ist, bleibt erlaubt. Was belästigt, wird unterbunden.
4. Schutz vor organisierten Strukturen
• In vielen Städten haben sich professionelle oder organisierte Bettelnetzwerke gezeigt, denen am Wohl der Beteiligten wenig liegt.
• Mit der Verordnung setzt Baden-Baden ein deutliches Zeichen gegen Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsstrukturen.
5. Die Innenstadt ist das Herz der Kur- und Bäderstadt
• Baden-Baden lebt von seinem kulturellen Angebot, seinem touristischen Ruf und seiner hochwertigen Innenstadtqualität.
• Dauerhafte Belästi gungen schaden der örtlichen Wirtschaft und dem Image der Stadt.
• Die Verordnung stärkt Handel, Gastronomie und Tourismus, ohne sozialpolitische Verantwortung zu vernachlässigen.
6. Die Maßnahme ist verhältnismäßig und rechtlich abgesichert
• Ein pauschales Bettelverbot wäre verfassungswidrig – und wird nicht eingeführt.
• Erlaubt wird weiterhin jedes friedliche Betteln, das niemanden stört.
• Verboten wird ausschließlich das, was unsere Rechtsordnung schon heute als „belästigend, bedrängend oder gefahrgeneigt“ einstuft .
Baden-Baden muss ein Zeichen setzen für Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Dabei stellt die Verordnung ein Bekenntnis zu Respekt im öffentlichen Raum dar. Zugleich soll der, der Hilfe braucht, Hilfe bekommen. Wer aber andere bedrängt oder ausnutzt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Rolf Pilarski
Fraktionsvorsitzender