Anfrage nach den Kosten des Gemeinderates

Die FDP- Fraktion fragte vor den anstehenden Kommunalwahlen in diesem Jahr nach den jährlichen Kosten des Gemeinderates. Die Anfrage wurde von der Verwaltung umfassend beantwortet. Die nachgenannten Zahlen beziehen sich auf die letzte vollständig abgerechnete Periode, das Kalenderjahr 2022.

So fielen für die

Stadträte 256.412,96 € ,

die Ortschaftsräte 47.123,84 €

an Entschädigungen für Ehrenamtliche an.

Hinzu kamen Kosten für das Parken in den städtischen Parkgaragen in Höhe von ca. 8.000 € für die Mitglieder des Gemeinderates. Des weiteren waren Zuschüsse mit 2.720 € für IT-Endgeräte periodengerecht (1/5 der Amtsperiode) zu berücksichtigen. Als letzte Position müssen 1.200 € als Betreuungsentschädigung eingerechnet werden.

Insgesamt fielen für die Mitglieder des Gemeinderates und der vier Ortschaftsräte somit Gesamtkosten von 315.456,80 € an. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten im Jahr 2023 nach deren Abrechnung nicht wesentlich unterscheiden werden. Der Gemeinderat in Baden-Württemberg ist per Definition Teil der Verwaltung. Die genannten Gesamtkosten wirken im Vergleich zu den Personalkosten der Verwaltung sehr bescheiden, zieht man die Verantwortlichkeit für ein Jahresbudget von einer Viertelmilliarde Euro jährlich für den Haushalt der Stadt in Betracht. Die „günstige“ Dienstleistung wird durch den Status des Ehrenamtes für die Mandatsträger möglich.

Für die politische Arbeit der Fraktionen wurden 2022 von der Stadt öffentliche Gelder in Höhe von etwa 60.000 Euro bereitgestellt. Die einzelnen Beträge werden nach Fraktionsgröße bemessen und müssen genau abgerechnet werden. Es wurden von den Fraktionen folgende Beträge abgerechnet und anerkannt: 

Bündnis 90 / Die Grünen 17.962,03 €

CDU 10.093,69 €

Freie Bürger (FBB) 11.829,37 €

SPD 5.846,91 €

FDP 2.209,95 €

AFD 24,80 €

Somit fielen im genannten Jahr für die politische Arbeit aller Fraktionen Kosten in Höhe von knapp 48.000 € an, die rund 80 % der budgetierten Summe entsprachen. Die Satzung der Fraktionsmittel wurde im Jahr 2023 geändert, so daß ab 2024 mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Die geänderte Satzung ist auf der Homepage der Stadt abrufbar.

Die Entschädigungen, die an die einzelnen Mandatsträger in Aufsichtsräten oder im Verwaltungsrat flossen, sind hier nicht aufgeführt. Sie hätten bei den einzelnen Gesellschaften erfragt werden müssen.

Rolf Pilarski

Fraktionsvorsitzender